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Pflegeleistung · § 39 SGB XI

Verhinderungspflege — Entlastung für Angehörige.

Unterstützung, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt. Bis zu 1.612 € jährlich von der Pflegekasse.

Verhinderungspflege · §39 SGB XI

Verhinderungspflege — bis zu 1.612 € pro Jahr für Ihre Auszeit

Pflegende Angehörige brauchen Pausen. Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ermöglicht Ihnen, bis zu 6 Wochen pro Jahr (max. 1.612 €) eine professionelle Vertretung in Anspruch zu nehmen — für Urlaub, Krankheit oder einfach einen freien Tag. Wir übernehmen die Pflege Ihres Angehörigen zu Hause in gewohnter Umgebung.

Wann Sie Verhinderungspflege beantragen können

Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die seit mindestens 6 Monaten zu Hause von einer Privatperson gepflegt werden. Die Verhinderungspflege kann tageweise, wochenweise oder als stundenweise Ergänzung genutzt werden. Häufige Anlässe: Urlaub der Hauptpflegeperson, eigene Krankheit oder Klinikaufenthalt, berufliche Termine, oder regelmäßige Entlastung mehrmals pro Monat.

Pflegegeld und Kombination mit anderen Leistungen

Während der Verhinderungspflege wird das anteilige Pflegegeld weiter gezahlt (50 % bei stundenweiser, 100 % bei tageweiser Verhinderungspflege ab dem 9. Tag). Nicht ausgeschöpfte Mittel aus der Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) können zusätzlich für Verhinderungspflege verwendet werden — insgesamt also bis zu 2.418 €/Jahr möglich. Wir helfen bei der Beantragung und Abrechnung.

Wann sinnvoll?

Typische Anlässe.

  • Komplette Tagesvertretung der Hauptpflegeperson. Endlich wieder durchatmen — wir übernehmen die Pflege.
  • Einzelne Stunden für Termine oder Auszeiten. Stundenweise nutzbar — perfekt für Termine oder Auszeit.
  • Bis zu 6 Wochen pro Jahr kompletter Ersatz. Wenn die Hauptpflegeperson selbst krank wird.
  • Bei eigener Erkrankung der pflegenden Person. Wenn Sie selbst krank werden — wir springen ein.
  • Bewährte Routinen und Pflegestandards bleiben. Arztbesuche, Behördengänge, berufliche Termine.
  • Damit pflegende Berufstätige im Job bleiben können. Regelmäßige Entlastung für berufstätige Angehörige.
Vorteile

Für Sie und Ihre Familie.

  • Bis zu 1.612 € erstattet von der Pflegekasse. Endlich wieder durchatmen ohne schlechtes Gewissen.
  • Ungenutzte Kurzzeitpflege-Mittel zusätzlich kombinierbar. Bis zu 806 € extra aus dem Kurzzeitpflege-Topf nutzbar.
  • Anteilig weiterhin Pflegegeld während der Verhinderung. Kein Pflegealltag im Hinterkopf während der Auszeit.
  • Wir rechnen mit der Pflegekasse — keine Vorauskasse. Sie haben keinen Aufwand mit Anträgen oder Belegen.
  • Pflegende Angehörige kommen nicht an ihre Grenze. Fachliche Pflege, vertraute Abläufe, klare Ansprechpartner.
  • Echte Pausen statt Dauer-Pflegealltag. Echte Pausen vermeiden Burnout in der Dauerpflege.
Verhinderungspflege · Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn die pflegebedürftige Person seit mindestens 6 Monaten zu Hause von einer Privatperson gepflegt wird. Die Leistung greift, wenn diese Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt — etwa durch Urlaub, Krankheit oder Termine. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wieviel zahlt die Pflegekasse für Verhinderungspflege?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 € pro Jahr für die Verhinderungspflege. Ungenutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) lassen sich zusätzlich verwenden — insgesamt sind so bis zu 2.418 € im Jahr möglich. Wir helfen bei Beantragung und Abrechnung.

Können wir den Verhinderungspflege-Topf in einzelnen Stunden nutzen?

Ja. Verhinderungspflege ist tageweise, wochenweise oder als stundenweise Ergänzung nutzbar. Gerade für einzelne Termine, Arztbesuche oder eine kurze Auszeit eignet sich die stundenweise Variante gut. Wir stimmen die Einsätze flexibel mit Ihnen ab.

Was ist der Unterschied zu Kurzzeitpflege?

Verhinderungspflege findet in der gewohnten häuslichen Umgebung statt, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt. Kurzzeitpflege bedeutet dagegen eine zeitweise vollstationäre Versorgung in einer Einrichtung. Beide Leistungen lassen sich kombinieren — nicht genutzte Kurzzeitpflege-Mittel können den Verhinderungspflege-Topf aufstocken.

Bekommen wir während der Verhinderungspflege noch Pflegegeld?

Ja, anteilig. Bei stundenweiser Verhinderungspflege läuft das Pflegegeld in der Regel weiter; bei tageweiser Verhinderungspflege wird es ab dem 9. Tag zur Hälfte weitergezahlt. Die ersten und letzten Tage bleiben dabei unberührt. Die genaue Berechnung klären wir mit Ihnen.

Müssen wir Belege sammeln oder rechnen Sie direkt ab?

Wir rechnen die Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — Sie müssen keine Beträge vorstrecken und keine Belege sammeln. Den Antrag bereiten wir gemeinsam mit Ihnen vor, damit der Aufwand für Sie gering bleibt.

Können wir das Geld auch für familiäre Vertretung nutzen?

Wird die Vertretung durch nahe Angehörige übernommen, ist die Erstattung durch die Pflegekasse eingeschränkt und meist auf einen niedrigeren Betrag begrenzt. Übernehmen wir als Pflegedienst die Vertretung, steht der volle Leistungsrahmen zur Verfügung. Wir beraten Sie gern zur für Sie günstigsten Lösung.

Wie weit im Voraus muss Verhinderungspflege angemeldet werden?

Planbare Einsätze wie ein Urlaub sollten Sie möglichst frühzeitig mit uns abstimmen, damit wir eine feste Vertretung einplanen können. Bei kurzfristigem Ausfall der Hauptpflegeperson, etwa durch Krankheit, richten wir uns nach Möglichkeit schnell ein. Sprechen Sie uns einfach an.

Was passiert mit nicht ausgeschöpften Beträgen am Jahresende?

Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist an das Kalenderjahr gebunden; nicht genutzte Mittel verfallen in der Regel zum Jahresende und werden nicht ins Folgejahr übertragen. Wir behalten Ihren Leistungsrahmen im Blick und weisen Sie darauf hin, wenn noch Mittel offen sind.

Können wir Verhinderungspflege auch bei Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen?

Der reguläre Anspruch auf Verhinderungspflege beginnt ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen dafür andere Leistungen zur Verfügung, etwa der Entlastungsbetrag. Wir schauen mit Ihnen, welche Unterstützung in Ihrer Situation passt.

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Kostenfrei, unverbindlich — bei Ihnen zu Hause oder am Telefon. Wir hören zu und nehmen uns Zeit.