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Pflegeleistung · SGB V

Behandlungspflege — medizinische Versorgung zu Hause.

Was Ihre Ärztin verordnet, übernehmen unsere Fachkräfte direkt bei Ihnen — von der Medikamentengabe bis zur Wundversorgung.

Behandlungspflege · §37 SGB V

Behandlungspflege zu Hause — auf ärztliche Verordnung

Behandlungspflege umfasst medizinisch verordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe, Injektionen, Verbandwechsel und Katheterversorgung. Sie wird nach §37 SGB V über Ihre Krankenkasse abgerechnet — nicht über die Pflegekasse. Wir benötigen lediglich eine ärztliche Verordnung.

Welche Leistungen wir auf Verordnung übernehmen

Zu unseren häufigsten Behandlungspflege-Leistungen gehören: Insulingabe und Blutzuckermessung bei Diabetes, Wundversorgung und Verbandwechsel nach OP oder bei chronischen Wunden, Medikamentengabe inklusive Richten der Wochenboxen, Injektionen subcutan und intramuskulär, Inhalationen, Katheterversorgung und Stomapflege sowie Kompressionsverbände. Alle Maßnahmen erfolgen ausschließlich durch examinierte Pflegefachkräfte mit entsprechender Qualifikation.

Abrechnung über die Krankenkasse

Sie benötigen für jede Behandlungspflege-Leistung eine ärztliche Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt (Muster 12). Wir reichen diese direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und rechnen alle Einsätze über §37 SGB V ab. Für Sie entstehen keine Kosten außer der gesetzlichen Zuzahlung (10 €/Verordnung + 10% Eigenanteil je Einsatz, gedeckelt bei 28 Einsätzen pro Verordnung).

Was wir übernehmen

Behandlungspflege im Detail.

  • Stellen und Verabreichen — auch komplexer Pläne. Stellen, Verabreichen, Überwachen — auch bei komplexen Schemata.
  • Akute und chronische Wundversorgung. Nach OP, bei Druckgeschwüren, bei chronischen Wunden.
  • Subcutan und intramuskulär — fachgerecht und sicher. Insulin, subkutane und intramuskuläre Injektionen.
  • Blutzuckermessung und Insulinverabreichung. Sichere Diabetes-Versorgung nach ärztlicher Verordnung.
  • Versorgung, Wechsel, Hautschutz. Aseptisch, fachgerecht, mit moderner Wundauflage.
  • Anlegen und Wechsel von Kompressionsverbänden. Bei Venenerkrankungen, Lymphödemen, Thrombose-Prophylaxe.
Warum Casa Vitale?

Fachlich präzise, menschlich nah.

  • Abrechnung läuft über §37 SGB V — geringe Zuzahlung. Alle Behandlungspflege durch staatlich geprüfte Pflegekräfte.
  • Nur examinierte Pflegefachkräfte mit Berechtigung. Höchste fachliche Qualifikation — sicher und korrekt.
  • Wir koordinieren mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Medikamentengaben zu festen Zeiten — wir kommen zuverlässig.
  • Auch akute Verbandwechsel oder Notfälle abgedeckt. Wir reagieren flexibel bei plötzlichem Pflegebedarf.
  • Spezialisierte Pflegekräfte für chronische Wunden. Jede Maßnahme dokumentiert, jederzeit einsehbar.
  • Jeder Einsatz dokumentiert — Sie haben volle Übersicht. Transparente Leistungsnachweise für Krankenkasse und Arzt.
Behandlungspflege · Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Wer verordnet Behandlungspflege — Haus- oder Facharzt?

Behandlungspflege wird von Ihrem Haus- oder Facharzt auf dem Verordnungsformular (Muster 12) verordnet. Beide können die Verordnung ausstellen — je nachdem, wer die Behandlung fachlich begleitet. Wir unterstützen Sie gerne dabei, das mit Ihrer Praxis abzustimmen.

Welche Leistungen können verordnet werden?

Verordnet werden können medizinische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Injektionen (subcutan und intramuskulär), Blutzuckermessung, Wundversorgung und Verbandwechsel, Katheter- und Stomaversorgung, Inhalationen sowie Kompressionsverbände. Welche Leistung im Einzelfall verordnet wird, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Wer trägt die Kosten der Behandlungspflege?

Behandlungspflege wird nach §37 SGB V über Ihre gesetzliche Krankenkasse abgerechnet — nicht über die Pflegekasse. Wir reichen die ärztliche Verordnung direkt bei Ihrer Krankenkasse ein. Für Sie entsteht kein Aufwand über die gesetzliche Zuzahlung hinaus.

Was muss ich als Patient zuzahlen?

Es gilt die gesetzliche Zuzahlung: 10 € je Verordnung zuzüglich 10% Eigenanteil je Einsatz, gedeckelt bei 28 Einsätzen pro Verordnung. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen dazu verbindlich Auskunft.

Wie schnell können Sie nach Verordnung mit der Behandlungspflege beginnen?

In der Regel kurzfristig. Sobald uns die ärztliche Verordnung vorliegt, stimmen wir den Start zeitnah mit Ihnen ab und planen die Einsätze in festen Zeitfenstern. Bei akutem Bedarf richten wir uns nach der Dringlichkeit.

Können Sie auch nachts Insulingaben oder Verbandwechsel übernehmen?

Für unsere bestehenden Kundinnen und Kunden planen wir Einsätze zu festen Zeiten — auch früh morgens oder abends, wenn es die Verordnung erfordert. Zusätzlich sind wir über eine Rufbereitschaft erreichbar. Den konkreten Zeitrahmen stimmen wir individuell mit Ihnen ab.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegekasse und Krankenkasse?

Die Behandlungspflege (medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung) läuft über die Krankenkasse nach §37 SGB V. Die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung laufen über die Pflegekasse nach SGB XI und setzen einen Pflegegrad voraus. Beides lässt sich kombinieren — wir erklären Ihnen gerne, was in Ihrer Situation zusammenpasst.

Brauche ich für jede Leistung eine eigene Verordnung?

Auf einer Verordnung (Muster 12) können mehrere Maßnahmen zusammengefasst werden, sofern die Ärztin oder der Arzt sie gemeinsam verordnet. Ändert sich Ihr Bedarf oder läuft die Verordnung aus, ist eine Folgeverordnung nötig. Wir behalten die Laufzeiten im Blick und erinnern Sie rechtzeitig.

Können auch komplexe Wunden bei Ihnen versorgt werden?

Ja. Wir übernehmen die Versorgung akuter und chronischer Wunden — nach OP, bei Druckgeschwüren oder bei schlecht heilenden Wunden — mit moderner Wundauflage und dokumentiertem Verlauf. Unsere Pflegekräfte sind in der Wundversorgung erfahren und arbeiten eng mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zusammen.

Welche Qualifikation haben Ihre Pflegekräfte für Behandlungspflege?

Behandlungspflege erbringen ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte mit entsprechender Berechtigung. Sie sind für die verordneten Maßnahmen geschult und dokumentieren jeden Einsatz — nachvollziehbar für Sie, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt und die Krankenkasse.

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