Grundpflege — Unterstützung im Alltag.
Körperpflege, Mobilität, Ernährung. Wir helfen dort, wo Sie Unterstützung brauchen — und lassen Ihnen Ihre Eigenständigkeit, wo Sie sie noch haben.
Grundpflege zu Hause — Körperpflege, Ernährung und Mobilität mit Würde
Grundpflege umfasst die täglichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen nach §36 SGB XI. Im Schwarzwald-Baar-Kreis kommen unsere examinierten Pflegefachkräfte zu Ihnen nach Hause und übernehmen Waschen, Anziehen, Ernährung, Mobilität und Toilettengang — mit Ruhe, Würde und festen Bezugspersonen.
Was zur Grundpflege gehört
Konkret übernehmen wir alle körperbezogenen Tätigkeiten: morgendliche Körperpflege (Waschen, Duschen, Mund- und Zahnpflege), Hilfe beim An- und Auskleiden, Begleitung beim Aufstehen und Hinlegen, Lagerung im Bett bei eingeschränkter Mobilität, Hilfe beim Toilettengang, Nahrungsaufnahme inklusive Sondenkost und prophylaktische Maßnahmen wie Hautpflege gegen Druckstellen oder Bewegungsförderung gegen Thrombose.
Wie die Pflegekasse Grundpflege abrechnet
Grundpflege ist ab Pflegegrad 2 reguläre Sachleistung — wir rechnen alle Einsätze direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie haben weder Antrags- noch Belegaufwand. Bei Pflegegrad 1 finanzieren Sie unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat). Ohne Pflegegrad helfen wir bei der Beantragung und vermitteln den Termin mit dem Medizinischen Dienst.
Was wir konkret übernehmen.
- Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege. Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege.
- Hilfe beim Anziehen — passend zur Witterung. Auch bei eingeschränkter Beweglichkeit oder Schmerzen.
- Mahlzeiten zubereiten, mundgerecht reichen, Sondenkost. Hilfe beim Anziehen — passend zur Witterung.
- Aufstehen, Hinlegen, Lagerung im Bett, Begleitung. Schonende Mobilisation reduziert Dekubitus-Risiko.
- Hilfe bei Toilette, Inkontinenzversorgung, Würde-Wahrung. Mahlzeiten zubereiten, mundgerecht reichen, Sondennahrung.
- Hautpflege gegen Druckstellen, Thrombose-Vorbeugung. Prophylaktische Maßnahmen, bevor Probleme entstehen.
Mehr Selbstständigkeit, weniger Risiken.
- Ihr Angehöriger bleibt zu Hause statt im Heim. Vertraute Umgebung — weniger Stress, mehr Würde.
- Pflege mit Ruhe, Diskretion und Respekt vor Schamgrenzen. Saubere, gepflegte Haut und feste Routinen tun gut.
- Examinierte Pflegefachkräfte mit Erfahrung. Höchste Qualität — sicher und ohne Pflegefehler.
- Angehörige gewinnen Zeit für die Beziehung. Angehörige gewinnen Zeit für die Beziehung.
- Feste Bezugspflegekraft, feste Zeiten, klare Abläufe. Sie wissen, wer kommt — keine wechselnden Gesichter.
- Wir rechnen über §36 SGB XI ab — kein Aufwand für Sie. Wir respektieren Gewohnheiten, Schamgrenzen und Tagesrhythmus.
Häufige Fragen zur Grundpflege
Was umfasst Grundpflege konkret?
Grundpflege umfasst die täglichen körperbezogenen Maßnahmen nach §36 SGB XI: Körperpflege (Waschen, Duschen, Mund- und Zahnpflege), Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung bei Mobilität und Lagerung, Begleitung beim Toilettengang sowie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Dazu kommen prophylaktische Maßnahmen wie Hautpflege gegen Druckstellen.
Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse Grundpflege?
Ab Pflegegrad 2 ist Grundpflege reguläre Sachleistung — wir rechnen die Einsätze direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bei Pflegegrad 1 lässt sich unsere Leistung über den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat finanzieren.
Wie oft kommen Sie ins Haus — können wir die Häufigkeit selbst wählen?
Ja. Wir stimmen die Häufigkeit gemeinsam mit Ihnen ab — vom kurzen Einsatz einmal täglich bis zur intensiveren Versorgung mehrmals am Tag. Der Plan richtet sich nach Ihrem Bedarf und lässt sich anpassen, wenn sich die Situation ändert.
Was kostet Grundpflege, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?
Ohne Pflegegrad tragen Sie die Kosten zunächst selbst. Wir helfen Ihnen jedoch bei der Beantragung und vermitteln den Termin mit dem Medizinischen Dienst — sobald ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die Grundpflege ab Pflegegrad 2.
Können wir Pflegegeld und Sachleistung kombinieren?
Ja. Die Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung (Kombinationsleistung) ist möglich. So können pflegende Angehörige und unser Pflegedienst sich die Versorgung teilen. Wir beraten Sie, wie sich das für Ihre Situation sinnvoll aufteilen lässt.
Übernehmen Sie die Grundpflege auch an Wochenenden und Feiertagen?
Ja. Grundpflege findet nach einem festen Plan statt — auch an Wochenenden und Feiertagen, wenn dort Einsätze vereinbart sind. Für bestehende Kundinnen und Kunden sind wir zusätzlich über eine Rufbereitschaft erreichbar.
Was unterscheidet Grundpflege von Behandlungspflege?
Grundpflege umfasst körperbezogene Maßnahmen des Alltags (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) nach §36 SGB XI und wird von der Pflegekasse getragen. Behandlungspflege sind ärztlich verordnete medizinische Leistungen (z. B. Verbandwechsel, Injektionen) nach SGB V, die die Krankenkasse übernimmt. Beides bieten wir aus einer Hand an.
Können wir die Pflegekraft selbst auswählen?
Wir arbeiten in kleinen festen Teams, damit Sie möglichst immer dieselbe Bezugspflegekraft haben. Ihre Wünsche berücksichtigen wir bei der Einsatzplanung, so gut es der Dienstplan zulässt — Kontinuität und Vertrauen sind uns wichtig.
Wie lange dauert ein typischer Grundpflege-Einsatz?
Das hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Ein kurzer Einsatz für die Morgenpflege dauert oft rund 30 Minuten, umfangreichere Versorgung entsprechend länger. Wir planen den Einsatz so, dass genug Zeit für eine ruhige, würdevolle Pflege bleibt.
Wer ist mein Ansprechpartner, wenn etwas nicht passt?
Sie haben eine feste Bezugspflegekraft und erreichen jederzeit unsere Pflegedienstleitung. Wenn etwas nicht passt, sprechen Sie uns direkt an — wir nehmen Rückmeldungen ernst und passen die Versorgung gemeinsam mit Ihnen an.
Lassen Sie uns über Ihre Pflegesituation sprechen.
Kostenfrei, unverbindlich — bei Ihnen zu Hause oder am Telefon. Wir hören zu und nehmen uns Zeit.