Pflege-Glossar
Pflege hat ihre eigene Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um Pflegegrade, Kassenleistungen und Versorgungsformen — verständlich erklärt.
A
AAPV
Allgemeine Ambulante Palliativversorgung — palliative Pflege zu Hause, abgerechnet über §37b SGB V. Für Betroffene kostenfrei.
B
Behandlungspflege
Medizinische Pflegemaßnahmen auf ärztliche Verordnung (Insulingabe, Verbände, Injektionen). Abgerechnet über §37 SGB V — die Krankenkasse zahlt.
Bezugspflege
Pflegekonzept, bei dem immer dieselbe Pflegekraft eine pflegebedürftige Person versorgt. Stärkt Vertrauen und Qualität.
D
Demenz
Sammelbegriff für Erkrankungen, die das Denken, Gedächtnis und die Persönlichkeit beeinträchtigen. Häufigste Form: Alzheimer-Demenz.
E
Entlastungsbetrag (§45a)
131 € pro Monat von der Pflegekasse für Betreuung und Hauswirtschaft. Steht jedem Pflegegrad (ab 1) zu, kann auch nachgenutzt werden.
G
Generalistische Pflegeausbildung
Seit 2020 einheitliche 3-jährige Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann. Ersetzt die alten Bereiche Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege.
Grundpflege
Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Waschen, Anziehen, Mobilität, Toilette). Abgerechnet über §36 SGB XI — die Pflegekasse zahlt.
H
Hauswirtschaft
Haushaltsnahe Leistungen: Einkauf, Reinigung, Wäsche, Mahlzeiten. Wird über §45a Entlastungsbetrag oder als Teil der Sachleistung abgerechnet.
Hospizdienst
Ehrenamtliche und hauptamtliche Begleitung sterbender Menschen und ihrer Angehörigen — meist ambulant zu Hause.
K
Kombinationsleistung
Mischung aus Pflegegeld (für familiäre Pflege) und Sachleistung (für ambulanten Pflegedienst). Pflegekasse berechnet anteilig.
Kurzzeitpflege
Vollstationäre Pflege bis 8 Wochen pro Jahr (max. 1.774 €). Wird oft nach Krankenhausaufenthalten genutzt.
M
MDK / Medizinischer Dienst
Begutachtungsbehörde der Pflegekassen — ermittelt Pflegegrade und prüft Pflegedienste. Heute nur noch „Medizinischer Dienst" (MD).
P
Palliativpflege
Pflege in der letzten Lebensphase mit Fokus auf Lebensqualität, Schmerzlinderung und Würde — nicht Heilung.
Pflegefachkraft
Examinierte Pflegekraft mit 3-jähriger Ausbildung. Darf eigenständig Pflegeplanung und Behandlungspflege übernehmen.
Pflegegeld
Geldleistung der Pflegekasse, wenn Angehörige die Pflege selbst übernehmen. Pflegegrad 2: 347 €/Monat, Pflegegrad 5: 990 €/Monat.
Pflegegrad
5-stufige Einstufung der Pflegebedürftigkeit (1 = gering, 5 = schwerstpflegebedürftig). Wird durch den Medizinischen Dienst ermittelt.
Pflegehilfe
Pflegekraft mit kürzerer Qualifikation (oft 200-Stunden-Basiskurs). Unterstützt Pflegefachkräfte bei der Grundpflege.
Pflegekasse
Versicherungszweig der gesetzlichen Krankenkassen, der Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) zahlt.
Pflege-Wohngruppe (§38a)
Ambulant betreute Wohngemeinschaft. Bewohner haben eigene Zimmer, teilen Gemeinschaftsräume. Zusatzleistung: 224 €/Monat Wohngruppenzuschlag.
Prophylaxe
Vorbeugende Pflegemaßnahmen — z. B. Dekubitus-Prophylaxe (gegen Druckstellen), Thrombose-, Sturz- und Kontraktur-Prophylaxe.
S
Sachleistung
Pflegekassen-Leistung für ambulanten Pflegedienst. Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab — kein Aufwand für die Familie.
SAPV
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung — für besonders komplexe Palliativ-Fälle. Wird von speziellen SAPV-Teams geleistet.
SGB V
Sozialgesetzbuch V — regelt die gesetzliche Krankenversicherung. Behandlungspflege (Verbände, Insulin) wird nach SGB V abgerechnet.
SGB XI
Sozialgesetzbuch XI — regelt die Pflegeversicherung. Grundpflege, Hauswirtschaft und Pflegegeld werden nach SGB XI abgerechnet.
T
Tagespflege (§41)
Tagsüber Versorgung in einer Tagespflege-Einrichtung, abends wieder zu Hause. Separater Pflegekassen-Topf, voll zusätzlich zur Sachleistung nutzbar.
V
Verhinderungspflege (§39)
Bis 1.612 €/Jahr Pflegekasse für Vertretung pflegender Angehöriger — bei Urlaub, Krankheit oder regelmäßiger Entlastung.
Vorsorgevollmacht
Ermächtigung einer Vertrauensperson für Entscheidungen, falls man selbst geschäfts- oder einwilligungsunfähig wird. Wichtig bei Demenz.
W
Wohngruppenzuschlag
Zusatzleistung der Pflegekasse (224 €/Monat) für Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen nach §38a SGB XI.
Z
Zuzahlung
Eigenanteil bei Behandlungspflege: 10 € pro Verordnung + 10 % des Einsatz-Preises, max. 28 Einsätze pro Verordnung.
§
§87b — Betreuungsleistungen
Zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote in stationären Einrichtungen oder durch ambulante Pflegedienste. Heute Teil des Entlastungsbetrags.
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