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Wissen · Pflege von A–Z

Pflege-Glossar

Pflege hat ihre eigene Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um Pflegegrade, Kassenleistungen und Versorgungsformen — verständlich erklärt.

A

AAPV

Allgemeine Ambulante Palliativversorgung — palliative Pflege zu Hause, abgerechnet über §37b SGB V. Für Betroffene kostenfrei.

B

Behandlungspflege

Medizinische Pflegemaßnahmen auf ärztliche Verordnung (Insulingabe, Verbände, Injektionen). Abgerechnet über §37 SGB V — die Krankenkasse zahlt.

Bezugspflege

Pflegekonzept, bei dem immer dieselbe Pflegekraft eine pflegebedürftige Person versorgt. Stärkt Vertrauen und Qualität.

D

Demenz

Sammelbegriff für Erkrankungen, die das Denken, Gedächtnis und die Persönlichkeit beeinträchtigen. Häufigste Form: Alzheimer-Demenz.

E

Entlastungsbetrag (§45a)

131 € pro Monat von der Pflegekasse für Betreuung und Hauswirtschaft. Steht jedem Pflegegrad (ab 1) zu, kann auch nachgenutzt werden.

G

Generalistische Pflegeausbildung

Seit 2020 einheitliche 3-jährige Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann. Ersetzt die alten Bereiche Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege.

Grundpflege

Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Waschen, Anziehen, Mobilität, Toilette). Abgerechnet über §36 SGB XI — die Pflegekasse zahlt.

H

Hauswirtschaft

Haushaltsnahe Leistungen: Einkauf, Reinigung, Wäsche, Mahlzeiten. Wird über §45a Entlastungsbetrag oder als Teil der Sachleistung abgerechnet.

Hospizdienst

Ehrenamtliche und hauptamtliche Begleitung sterbender Menschen und ihrer Angehörigen — meist ambulant zu Hause.

K

Kombinationsleistung

Mischung aus Pflegegeld (für familiäre Pflege) und Sachleistung (für ambulanten Pflegedienst). Pflegekasse berechnet anteilig.

Kurzzeitpflege

Vollstationäre Pflege bis 8 Wochen pro Jahr (max. 1.774 €). Wird oft nach Krankenhausaufenthalten genutzt.

M

MDK / Medizinischer Dienst

Begutachtungsbehörde der Pflegekassen — ermittelt Pflegegrade und prüft Pflegedienste. Heute nur noch „Medizinischer Dienst" (MD).

P

Palliativpflege

Pflege in der letzten Lebensphase mit Fokus auf Lebensqualität, Schmerzlinderung und Würde — nicht Heilung.

Pflegefachkraft

Examinierte Pflegekraft mit 3-jähriger Ausbildung. Darf eigenständig Pflegeplanung und Behandlungspflege übernehmen.

Pflegegeld

Geldleistung der Pflegekasse, wenn Angehörige die Pflege selbst übernehmen. Pflegegrad 2: 347 €/Monat, Pflegegrad 5: 990 €/Monat.

Pflegegrad

5-stufige Einstufung der Pflegebedürftigkeit (1 = gering, 5 = schwerstpflegebedürftig). Wird durch den Medizinischen Dienst ermittelt.

Pflegehilfe

Pflegekraft mit kürzerer Qualifikation (oft 200-Stunden-Basiskurs). Unterstützt Pflegefachkräfte bei der Grundpflege.

Pflegekasse

Versicherungszweig der gesetzlichen Krankenkassen, der Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) zahlt.

Pflege-Wohngruppe (§38a)

Ambulant betreute Wohngemeinschaft. Bewohner haben eigene Zimmer, teilen Gemeinschaftsräume. Zusatzleistung: 224 €/Monat Wohngruppenzuschlag.

Prophylaxe

Vorbeugende Pflegemaßnahmen — z. B. Dekubitus-Prophylaxe (gegen Druckstellen), Thrombose-, Sturz- und Kontraktur-Prophylaxe.

S

Sachleistung

Pflegekassen-Leistung für ambulanten Pflegedienst. Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab — kein Aufwand für die Familie.

SAPV

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung — für besonders komplexe Palliativ-Fälle. Wird von speziellen SAPV-Teams geleistet.

SGB V

Sozialgesetzbuch V — regelt die gesetzliche Krankenversicherung. Behandlungspflege (Verbände, Insulin) wird nach SGB V abgerechnet.

SGB XI

Sozialgesetzbuch XI — regelt die Pflegeversicherung. Grundpflege, Hauswirtschaft und Pflegegeld werden nach SGB XI abgerechnet.

T

Tagespflege (§41)

Tagsüber Versorgung in einer Tagespflege-Einrichtung, abends wieder zu Hause. Separater Pflegekassen-Topf, voll zusätzlich zur Sachleistung nutzbar.

V

Verhinderungspflege (§39)

Bis 1.612 €/Jahr Pflegekasse für Vertretung pflegender Angehöriger — bei Urlaub, Krankheit oder regelmäßiger Entlastung.

Vorsorgevollmacht

Ermächtigung einer Vertrauensperson für Entscheidungen, falls man selbst geschäfts- oder einwilligungsunfähig wird. Wichtig bei Demenz.

W

Wohngruppenzuschlag

Zusatzleistung der Pflegekasse (224 €/Monat) für Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen nach §38a SGB XI.

Z

Zuzahlung

Eigenanteil bei Behandlungspflege: 10 € pro Verordnung + 10 % des Einsatz-Preises, max. 28 Einsätze pro Verordnung.

§

§87b — Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote in stationären Einrichtungen oder durch ambulante Pflegedienste. Heute Teil des Entlastungsbetrags.

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