Hauswirtschaftliche Versorgung — Hilfe im Haushalt.
Damit Sie sich in den eigenen vier Wänden weiterhin wohlfühlen — Einkaufen, Reinigung, Wäsche, Begleitung.
Hauswirtschaftliche Versorgung zu Hause — Einkauf, Wäsche, Reinigung
Hauswirtschaftliche Leistungen halten Ihren Haushalt am Laufen, wenn körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen das alleinige Bewältigen erschweren. Bei Pflegegrad 1 werden sie über den Entlastungsbetrag (§45a SGB XI, 131 €/Monat) finanziert, ab Pflegegrad 2 als Teil der Sachleistung.
Welche hauswirtschaftlichen Leistungen wir anbieten
Unsere Hauswirtschaftshilfen übernehmen den Wocheneinkauf nach Liste, die Zubereitung von Mahlzeiten, leichte Reinigungsarbeiten (Staub wischen, Bad und Küche reinigen, Boden saugen), Wäschepflege inklusive Bügeln, Wechsel der Bettwäsche, Müll- und Recyclingentsorgung, Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen sowie kleine Gartenarbeiten. Wir kommen je nach Bedarf einmal pro Woche bis täglich.
Pflegekassen-Abrechnung über den Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag nach §45a SGB XI steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu — 131 €/Monat, summierbar über 12 Monate (bis 1.572 €/Jahr). Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ungenutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgenutzt werden. Bei Pflegegrad 2 und höher sind hauswirtschaftliche Leistungen zudem Teil der regulären Sachleistung.
Was wir im Haushalt übernehmen.
- Wocheneinkauf nach Liste — frisch und nach Wunsch. Lebensmittel, Apotheke, kleine Erledigungen.
- Bad, Küche, Wohnbereich — regelmäßig und gründlich. Hygienische Sauberkeit im ganzen Haus — regelmäßig.
- Waschen, Bügeln, Bettwäsche-Wechsel, Schränke ordnen. Wohnräume, Küche, Bad — gründlich und respektvoll.
- Frische Mahlzeitenzubereitung, auch Schonkost. Ausgewogen, abwechslungsreich, auf Ihre Wünsche abgestimmt.
- Begleitung zu Ämtern, Banken oder Arztterminen. Waschen, Bügeln, Schrank einräumen.
- Entsorgung, Container-Tagesverwaltung. Müll und Recycling — eine Sorge weniger im Alltag.
Mehr Sicherheit, mehr Struktur.
- 131 € pro Monat über die Pflegekasse abrechenbar. Saubere, sortierte Räume — weniger Sturzgefahr.
- Auch Pflegegrad 1 hat Anspruch auf §45a. 131 €/Monat Entlastungsbetrag direkt für Hauswirtschaft.
- Ungenutzte Monatsbeträge bis zum 30.06. Folgejahr nutzbar. Angehörige müssen nicht mehr alles nebenbei erledigen.
- Ab PG 2 zusätzlich Teil der Pflegesachleistung. Kombinierbar mit Grundpflege ohne zusätzlichen Aufwand.
- Wir kümmern uns um die Pflegekassen-Anträge. Ein gepflegtes Zuhause hebt die Stimmung.
- Eigenes Zuhause bleibt sauber und lebenswert. Würde und Wohlbefinden in vertrauter Umgebung.
Häufige Fragen zur Hauswirtschaftshilfe
Welche Leistungen umfasst Hauswirtschaftshilfe?
Dazu gehören Einkauf nach Liste, Mahlzeitenzubereitung, leichte Reinigungsarbeiten in Bad, Küche und Wohnbereich, Wäschepflege inklusive Bügeln und Bettwäsche-Wechsel, Müll- und Recyclingentsorgung sowie Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen. Kleine Gartenarbeiten sind je nach Absprache möglich. Wir richten uns nach Ihrem Bedarf — von einmal pro Woche bis täglich.
Was ist der §45a Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach §45a SGB XI ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse in Höhe von 131 €. Er steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und kann unter anderem für hauswirtschaftliche Unterstützung genutzt werden. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Können wir den Entlastungsbetrag auch für andere Leistungen nutzen?
Ja. Der Entlastungsbetrag lässt sich neben der Hauswirtschaft auch für Betreuungsangebote und weitere anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen. Was für Ihre Situation passt, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch und stimmen es mit Ihrer Pflegekasse ab.
Ab welchem Pflegegrad steht uns der Entlastungsbetrag zu?
Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat steht bereits ab Pflegegrad 1 zu. Ab Pflegegrad 2 sind hauswirtschaftliche Leistungen zusätzlich Teil der regulären Pflegesachleistung.
Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsbeträgen?
Ungenutzte Monatsbeträge verfallen nicht sofort. Sie werden über das Jahr angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgenutzt werden. Über 12 Monate summiert sind das bis zu 1.572 € pro Jahr.
Können wir uns die Hauswirtschaftshilfe auch alleine organisieren?
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die Abstimmung mit der Pflegekasse, die Anträge und die Abrechnung. So bleibt Ihnen der bürokratische Aufwand erspart und Sie erhalten die Unterstützung, die Ihnen zusteht.
Übernehmen Sie auch Gartenarbeit oder Reparaturen?
Kleine Gartenarbeiten können wir nach Absprache übernehmen. Handwerkliche Reparaturen gehören nicht zu den hauswirtschaftlichen Leistungen — hier vermitteln wir Ihnen bei Bedarf gerne einen passenden Ansprechpartner.
Müssen wir bei Hauswirtschaft anwesend sein?
Das ist nicht zwingend nötig. Viele Kundinnen und Kunden übergeben uns einen Schlüssel oder klären eine feste Regelung. Wir arbeiten in kleinen festen Teams, sodass immer vertraute Gesichter zu Ihnen kommen.
Können wir bestimmte Aufgaben ausschließen?
Ja. Wir stimmen die Leistungen individuell mit Ihnen ab. Sie entscheiden, welche Aufgaben wir übernehmen und welche Sie lieber selbst oder mit Angehörigen erledigen.
Wie schnell können Sie mit Hauswirtschaftshilfe beginnen?
In der Regel innerhalb weniger Tage. Nach einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und die Abrechnung mit der Pflegekasse und stimmen den Start flexibel mit Ihnen ab.
Lassen Sie uns über Ihre Pflegesituation sprechen.
Kostenfrei, unverbindlich — bei Ihnen zu Hause oder am Telefon. Wir hören zu und nehmen uns Zeit.